Sehr geehrtes Mitglied,
hiermit möchten wir dich gemäß §8, Abs. 7 der Satzung über die Ergebnisse der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 29.10.2021 informieren.
Behandelt wurden folgende Themen:
- Bestellung Erbbaurecht mit der Gemeinde zum Fußball B-Platz. Dies wurde mit 30 Stimmen und einer Gegenstimme genehmigt.
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern der Vereinsgebäude und Rasenflächen. Dabei soll der Vorstand eruieren, welche Möglichkeiten es gibt, um für den Verein zusätzliche Einnahmen zu generieren. Diese Untersuchung wurde einstimmig beschlossen.
- Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zum 1.1.2022. Hier wurde eine moderate Erhöhung der Mitgliedsbeiträge mit 29 Stimmen zu 2 Stimmen dagegen angenommen.
- Vorstellung einer neuen Satzung und damit verbundenen Ordnungen. Die Abstimmung wurde wegen nochmaliger Prüfungen und Anpassungen auf die nächste offizielle Jahreshauptversammlung verschoben.
An der Versammlung hatten sich an diesem Abend lediglich 31 Personen eingefunden. Zur Abstimmung waren auf Grund der Regelung in unserer Satzung 10% also 57 Mitglieder notwendig.
§8, Abs. 6
“Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist gegeben, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins anwesend sind. Soweit bei der ersten Versammlung eine Beschlussfähigkeit (10 % der stimmberechtigten Mitglieder) nicht gegeben ist und somit eine zweite Versammlung notwendig wird, ist diese Versammlung ohne Einschränkung beschlussfähig.”
Weil wir somit nicht abstimmungsfähig waren, wurde die Versammlung abgebrochen. Unter den anwesenden Mitgliedern wurde abgestimmt, ob wir im Anschluss eine zweite Versammlung um 20:00 Uhr abhalten wollen. Dies wurde mit eindeutiger Mehrheit angenommen. Bei dieser zweiten Versammlung ist laut Satzung keine 10% Schwelle zur Abstimmung mehr notwendig gewesen und es konnten die oben genannten Beschlüsse gefasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Falk
1. Vorstand