Vereinsbeitrag für 2018 eingezogen – Was ist zu beachten?

Vereins-Wappen

Die Vereinsbeiträge für 2018 wurden eingezogen. Für ihre Kontrolle werden hier einige häufig gestellte Fragen dazu beantwortet.

Bei der Kontrolle der von uns eingezogenen Mitgliedsbeiträge müssen von uns viele Aspekte beachtet werden. Manchmal erschließt sich der eingezogene Beitrag nicht sofort, oder im schlechtesten Fall haben wir bei der Berechnung einen Fehler gemacht.
Um Ihnen eine die Prüfung zu erleichtern, möchte ich hier einige Aspekte konkret ansprechen. Für weitere Informationen empfehle ich Ihnen unsere Seiten der Mitglieder-Informationen.

Was wird von uns vor Einzug der Beiträge geändert und geprüft?

Vor der Abbuchung der Mitgliedsbeiträge werden von uns mehrere Checks durchlaufen. Daraus ergeben sich dann eventuell Änderungen an den Beiträgen. Dies sind z.B.:

  • Mitglieder, die zum Ende des Jahres gekündigt haben, werden aus unserer Datenbank entfernt
  • das Alter wird berechnet. Dies ist die Grundlage für folgende Prüfungen und automatischen Anpassungen
    • wenn ein Jugendlicher 18 geworden ist und uns keine Ausbildungsbescheinigung vorliegt, dann wird er auf den Erwachsenen-Beitrag umgestellt. Falls er vorher in einem Familienbeitrag enthalten war, wird auch geprüft, ob der Familienbeitrag in Enzelbeiträge umgestellt wird (Günstiger-Prüfung)
    • wenn ein Erwachsener das gesetzliche Rentenalter erreicht, wird er automatisch in den Rentnerbeitrag umgestellt. (Auch hier muss zusätzlich noch geprüft werden, ob ein eventueller Familienbeitrag trotzdem noch günstiger ist) Es gelten folgende aktuelle gesetzliche Grenzen:
      • ab Jahrgang 1958 66 Jahre
      • ab Jahrgang 1964 67 Jahre
  • nach den Umstellungen werden die Beiträge neu berechnet und die Lastschrift erstellt

Die genannten Prüfungen sind alle manuell durchzuführen und erfordern viel zeitlichen Aufwand

 

Lastschriften bei der Umstellung auf Erwachsenen-Beitrag

Bei der Erreichung der Volljährigkeit von Kindern, werden diese automatisch auf den Erwachsenenbeitrag umgestellt (Ausnahmen siehe oben). Von welchem Konto werden diese Beiträge dann abgebucht?

Wenn das Kind bisher einen Einzelbeitrag gezahlt hat, ändert sich nichts. Wenn es bisher in einem Familienbeitrag enthalten war, zahlt es jetzt zwar einen Einzelbeitrag, aber dieser wird vom selben Konto des Familienbeitrages abgezogen. Dies ist durch die bisherige Lastschrift so abgedeckt. In der Lastschrift-Ermächtigung sind alle Personen aufgeführt, für die der Beitrag abgebucht wird. Dies ist unabhängig von der Mitgliedsart. Wenn der Jugendliche ein eigenes Konto hat, von dem auch der Beitrag eingezogen werden soll, müssen die Eltern und der Jugendliche uns eine neue Lastschrift erteilen.

Sprechen sie mich gerne an…

Haben sie weitere Fragen oder haben Unstimmigkeiten festgestellt, dann sprechen sie mich gerne dazu an.

Fehler können immer passieren und sind keine böse Absicht.

Michael Schunke

Michael Schunke

Schriftführer

Ansprechpartner für
– Vereins-Website
– Facebook Seite / Aushänge Schaukästen / Anzeigen im Gemeindeblatt
– Vereins-Marketing
Mitgliederverwaltung
Datenschutz im Verein
– Hygienebeauftragter Abteilung Tischtennis
Training der Tischtennis-Jugend
Telefon: +49 (9105) 208771
Adresse
Weinbergstr. 18
90613 Großhabersdorf

siehe auch Kontakt-Formular



Informationen zum Autor

Schreibe einen Kommentar